§ 222 stgb stellt die fahrlässige tötung unter strafe; Wer durch fahrlässigkeit den tod eines menschen verursacht, begeht eine strafbare handlung mit freiheitsstrafe bis zu fünf jahren oder. Es kann schlicht fälle geben wo die literatur nur § 224 stgb mit § 222 stgb als gegeben ansieht und die rechtsprechung dagegen den § 227 stgb als gegeben ansieht.